Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Voraussetzung ist die Fahrzeugklasse M1 (Pkw für den Personenverkehr).
Gebrauchte Elektrofahrzeuge sind zum Start der Förderung nicht förderfähig und sollen nach aktuellem Stand auch künftig nicht einbezogen werden.
Zu den AngebotenFörderfähige Antriebsarten
Vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
Alle vollelektrischen Modelle sind förderfähig. Zusätzliche technische Voraussetzungen bestehen nicht.
Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV)
Förderfähig, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
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maximal 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder
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mindestens 80 km elektrische Reichweite
Diese Regelung gilt nach aktuellem Stand bis 30.06.2027. Ab dem 01.07.2027 wird eine Anpassung geprüft.
Höhe der Förderung
Die Förderung setzt sich aus einer Basisförderung sowie optionalen Kinder- und Einkommensboni zusammen.
Insgesamt sind bis zu 6.000 € Förderung möglich.
Förderbestandteile im Detail
| Einkommensgrenzen | I. Basisförderung | II. Kinderbonus | III. Einkommensbonus |
Die Förderung ist einkommensabhängig und
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| 500 € pro Kind, maximal 1.000 € (bis zu zwei Kinder) | Zusätzlich zur Basisförderung:
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Beispielrechnungen zur E-Auto-Förderung 2026
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BEV, 2 Kinder, Einkommen 40.000 €
→ 3.000 € + 1.000 € + 2.000 € = 6.000 € -
BEV, 1 Kind, Einkommen 55.000 €
→ 3.000 € + 500 € + 1.000 € = 4.500 € -
BEV, keine Kinder, Einkommen 75.000 €
→ 3.000 € -
PHEV, keine Kinder, Einkommen 50.000 €
→ 1.500 € + 1.000 € = 2.500 €
Ab wann gilt die Förderung?
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Förderfähig sind Fahrzeuge mit Neuzulassung ab dem 01.01.2026
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Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein
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Maßgeblich ist das Zulassungsdatum, nicht der Bestell- oder Vertragszeitpunkt
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Der Antrag kann bis spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden